Leitfaden für Studienassistenz (Schule/Beruf)
Unterstützungsleistung im Studium
Der nachfolgende Leidfaden kann in einigen Punkten auch auf Schule und Ausbildungsformen angewendet werden. HWH Assistenz ist von Anfang an Ihr Partner für folgende Leistungen im Studium Schule und Beruf:
Studienassistenz – Grundlagen
Studierenden mit einem Handicap stehen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte sogenannte „Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs der Hochschule“ zu. Dies ist im §54 Abs. 1, Nr. 2 Sozialgesetzbuch XII geregelt.
In Form einer Studienassistenz umfasst es den Hilfebedarf, der z. B. zum Erreichen der Hochschule, zur Erledigung von Recherchen und dem Besuch von Lehrveranstaltungen notwendig ist. Auch im Bereich eines Fernstudiums stehen Ihnen Leistungen für eine Studien Assistenz zur Verfügung und werden durch HWH Assistenz angeboten.
Da sich je nach Art und Schwere der Behinderung auch die Aufgaben der Studienassistenz unterscheiden, müssen die Bedarfe mit den jeweiligen Studierenden abgesprochen werden. Als Orientierung dienen die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) erstellten Empfehlungen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule und dem Fernstudium.
Auch studiennotwendige Hilfsmittel, z. B. speziell ausgestattete PCs oder auch Fahrtkosten können im Rahmen der Hilfe zum Besuch einer Hochschule finanziert werden.
Beantragung
Der erste Schritt zur Beantragung einer Studienassistenz ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger. Es ist hilfreich, so früh wie möglich mit der Beantragung der Assistenz zu beginnen, da die Zeit zum Einholen notwendiger Unterlagen und die Bearbeitungszeit durch den Sozialhilfeträger berücksichtigt werden muss. Hilfreich bei der Beantragung der Assistenz ist ein persönliches Gespräch beim Sozialhilfeträger vor Ort zur Klärung und Begründung des konkreten Bedarfs der Hilfeleistung und möglicher Rückfragen. Auch hier begleitet Sie HWH Assistenz von Anfang an.
Neben dem zu stellenden formlosen Antrag, wird in den meisten Fällen ein einfacher Brief gefordert, in dem sie ihren sog. behinderungsbedingten Bedarf auf Studienassistenz (was brauchen Sie wofür, wie oft und wie lange?) durch eine Stellungnahme der Hochschule zur Notwendigkeit einer Studienassistenz darlegen. Diese bekommt man an der Hochschule. Es kann hilfreich sein, sich an die Behindertenbeauftragte der Hochschule zu wenden. Dort erhält man weitere Informationen.
Praktikumsassistenz
Auch für die Durchführung eines Praktikums haben Studierende mit Handicap die Möglichkeit, eine Praktikumsassistenz zu beantragen. Die Beantragung einer Praktikumsassistenz erfolgt ebenfalls über den überörtlichen Sozialhilfeträger und wird auch durch HWH Assistenz unterstützt.
Nachteilsausgleich und Kompensationsmöglichkeiten
Der Nachteilsausgleich soll die durch Behinderung oder chronische Krankheit entstehenden Nachteile ausgleichen und stellt keine Bevorzugung gegenüber anderen Studierenden dar. Bei einer ärztl. festgestellten Behinderung/ Beeinträchtigung besteht ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich. Die Formen des Nachteilsausgleichs sind höchst individuell und können z. B. Modifizierung der Prüfungsrahmenbedingungen oder Anpassungen für Praktika sein. Ein Nachteilsausgleich muss schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Auch Erleichterungen zur Einschreibung in Veranstaltungen sind möglich.
Anrecht auf einen Nachteilsausgleich und die Beantragung, haben Studierende mit Behinderung und/ oder chronischer Krankheit. Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann an der Hochschule formlos beim jeweiligen Prüfungsausschuss des Fachbereiches beantragt
werden.
Barrierefreie Wohnmöglichkeiten
Für Studierende mit körperlicher Behinderung ist eine Wohnform, die an ihre Behinderung und damit an ihre Bedürfnisse angepasst ist, Voraussetzung. Hierfür ist es hilfreich, sich einerseits an das ansässige Sozialamt zu wenden und Kontakt zu Immobilienmakler/innen aufzunehmen. Auch Studentenwerke bieten häufig barrierefreie Wohnmöglichkeiten an.
Sie haben noch Fragen?
Für weitere Fragen und Beratung melden Sie sich gerne bei uns. HWH Assistenz unterstützt Sie gern!