Leitfaden für Hilfeplangespräche
Hilfeplangespräche
HWH Assistenz möchte mit diesen fiktiven Beispielen zeigen, wie ein Hilfeplangespräch mit einem Kostenträger ablaufen und was den/die Antragsteller/-in erwarten könnte. Wir haben Beispiele für ein positives sowie ein provokantes Hilfeplangespräch aus Sicht eines Betroffenen geschrieben. In unseren Beispielen benötigt die betroffene Person Alltags- und Freizeitassistenz.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies Beispiele sind. Sie sollen Informationen darstellen und einen kleinen Überblick verschaffen, was bei einem Hilfeplangespräch, welches sehr oft durch die Kostenträger gefordert wird, auf einen zukommen kann. Zudem soll verdeutlicht werden, worauf Sie sich mit der Unterstützung von HWH Assistenz, Ihren Angehörigen oder anderen Personen, die als Beistand bei diesem Termin dabei sein dürfen, einstellen könnten.
Folgende Rollen sind in den beispielhaften Gesprächen vertreten:
Betroffene Person (B): beantragt Freizeit- und Alltagsassistenz
Kostenträger (K): Vertretung der Krankenkasse, Sozialamt oder Eingliederungshilfe
Gesetzliche Betreuung oder Assistenz (G): Unterstützung für die betroffene Person, falls nötig
Positiver Gesprächsverlauf
B: Guten Tag und vielen Dank, dass wir heute gemeinsam meinen Assistenzbedarf besprechen. Ich freue mich über die Unterstützung und möchte gerne schildern, wie mir Assistenz in meinem Alltag und meiner Freizeit hilft, selbstbestimmt zu leben.
K: Schön, dass Sie da sind. Können Sie bitte beschreiben, wie Ihr aktueller Alltag aussieht und wo Sie Unterstützung benötigen?
B: Ja, sehr gerne. Ich bin eine sehr aktive Person und mir ist es wichtig, mein Leben so eigenständig wie möglich zu gestalten. Dabei gibt es allerdings einige Bereiche, in denen ich Assistenz benötige, um meine Lebensqualität zu erhalten und weiter auszubauen.
Zum Beispiel brauche ich Unterstützung bei alltäglichen Dingen wie Einkaufen, Haushaltsführung oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das sind Aufgaben, die für andere selbstverständlich erscheinen, für mich aber ohne Assistenz eine große Herausforderung darstellen.
K: Das kann ich nachvollziehen. Gibt es noch weitere Bereiche, in denen Sie Assistenz wünschen?
B: Ja, vor allem im Freizeitbereich. Ich bin sozial sehr aktiv und möchte regelmäßig Freunde treffen, kulturelle Veranstaltungen besuchen und auch mal spontan etwas unternehmen können. Ohne Assistenz ist das oft nicht möglich, weil viele Orte nicht barrierefrei sind oder ich für bestimmte Aktivitäten jemanden brauche, der mich unterstützt.
Ich möchte gerne auch weiterhin an Vereinsaktivitäten teilnehmen und Sport treiben. Das ist für meine Gesundheit wichtig, sowohl körperlich als auch seelisch. Eine verlässliche Assistenz würde es mir ermöglichen, ein ausgeglichenes und erfülltes Leben zu führen.
K: Das klingt sehr nachvollziehbar. Können Sie schildern, was sich mit einer stabilen Assistenz für Sie verbessern würde?
B: Absolut. Mit der richtigen Assistenz könnte ich selbstbestimmter meinen Tag gestalten und wäre weniger abhängig von Freunden oder Familie. Ich könnte flexibler Entscheidungen treffen, ohne immer lange im Voraus planen zu müssen. Das würde mir ein großes Stück Freiheit geben.
Zudem würde meine gesellschaftliche Teilhabe gestärkt werden. Ich könnte mich besser in die Gesellschaft einbringen, meine Hobbys ausleben und soziale Kontakte pflegen. Das alles trägt dazu bei, dass ich mich nicht ausgegrenzt fühle, sondern ein gleichberechtigter Teil der Gemeinschaft bin.
K: Das sind gute Argumente. Welche konkrete Unterstützung würden Sie sich wünschen?
B: Idealerweise eine Assistenzkraft, die mich regelmäßig begleitet – sei es zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten oder einfach bei Dingen des täglichen Lebens. Es wäre mir wichtig, dass die Assistenz flexibel planbar ist, damit ich auch spontan am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
Ein bestimmtes Stundenkontingent wäre notwendig, damit ich meine Freizeit ohne Einschränkungen gestalten kann. Ich denke, dass eine Assistenz in diesem Umfang nicht nur meine persönliche Situation verbessert, sondern langfristig auch meine Gesundheit und mein Wohlbefinden fördert.
K: Danke für die ausführliche Schilderung. Ich sehe, dass eine verlässliche Alltags- und Freizeitassistenz für Sie von großer Bedeutung ist. Ich werde mich für eine angemessene Unterstützung einsetzen.
B: Das freut mich sehr. Ich bin dankbar für die Möglichkeit, meine Bedürfnisse hier offen ansprechen zu können, und hoffe auf eine positive Entscheidung. Ich möchte die Assistenzleistung durch einen selbst gewählten Dienstleister in Anspruch nehmen und möchte von meinem Wahlrecht Gebrauch machen. Ein selbst gesuchter Dienstleister bietet mir die Möglichkeit, diesen besser kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Vertrauen ist für mich besonders wichtig, denn Assistenz ist Vertrauenssache.
Vielen Dank für Ihr Gehör!
Provokanter Gesprächsverlauf
K: Guten Tag, Herr/Frau Mustermann, wir sind heute hier, um über Ihren Antrag auf Freizeit- und Alltagsassistenz zu sprechen. Unser Ziel ist eine wirtschaftliche Lösung, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
B: Guten Tag, vielen Dank für Ihre Zeit. Mir geht es darum, die Unterstützung zu erhalten, die mir ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht – so, wie es das Gesetz vorsieht. Ohne Assistenz bin ich stark eingeschränkt. Ich kann nicht selbstständig einkaufen, keine Freizeitaktivitäten wahrnehmen und habe Schwierigkeiten, soziale Kontakte zu pflegen. Dies führt zu sozialer Isolation und einem schlechteren psychischen Zustand.
G: Genau. Sozialrechtlich ist das unter „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ geregelt (§ 78 SGB IX, § 113 SGB IX). Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert zudem die Gleichberechtigung bei der sozialen Teilhabe.
Einwand 1 des Kostenträgers: „Freizeitassistenz ist eine freiwillige Leistung, die nicht zwingend notwendig ist.“
B: Das sehe ich anders. Nach § 113 SGB IX sind Assistenzleistungen explizit vorgesehen, um die soziale Teilhabe zu ermöglichen. Das bedeutet, dass Freizeitassistenz eine gesetzlich verankerte Leistung ist, wenn sie zur gleichberechtigten Teilhabe notwendig ist.
G: Zudem hat das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass die Teilhabe an der Gesellschaft nicht nur aus beruflicher Inklusion besteht, sondern auch aus sozialer und kultureller Integration.
Einwand 2 des Kostenträgers: „Das könnten doch Ihre Angehörigen übernehmen.“
B: Meine Angehörigen sind nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen – sei es aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen. Zudem haben sie keine gesetzliche Verpflichtung dazu, da § 104 SGB IX klarstellt, dass Unterstützungsleistungen nicht vorrangig von Angehörigen erbracht werden müssen.
G: Eine Assistenz durch Angehörige kann im Einzelfall sinnvoll sein, darf aber nicht zur Bedingung gemacht werden.
Einwand 3 des Kostenträgers: „Die Kosten sind nicht angemessen.“
B: Die Kosten sind angemessen, wenn sie meiner Teilhabe dienen. Eine Ablehnung aus Kostengründen ist nicht zulässig, wenn keine gleichwertige Alternative angeboten wird. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX garantiert, dass ich eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung wählen darf.
G: Außerdem gibt es Präzedenzfälle, in denen Gerichte klargestellt haben, dass wirtschaftliche Erwägungen nicht allein ausschlaggebend für die Bewilligung sein dürfen.
Einwand 4 des Kostenträgers: „Wir können Ihnen stattdessen eine Gruppenbetreuung anbieten.“
B: Gruppenangebote sind keine gleichwertige Alternative, da sie nicht meinen individuellen Bedürfnissen entsprechen. Ich benötige Assistenz, die sich an meinen persönlichen Alltag anpasst, nicht an einen festen Gruppenrahmen.
G: Gruppenbetreuung kann für manche Menschen hilfreich sein, aber in diesem Fall geht es um individuelle Teilhabe. Das Wunsch- und Wahlrecht schützt die Entscheidung für eine maßgeschneiderte Lösung.
B: Ich möchte, dass mein Antrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben bewilligt wird. Sollte das nicht erfolgen, werde ich Widerspruch einlegen und notfalls rechtliche Schritte einleiten. Ich bin gut informiert und werde mein Recht auf Teilhabe durchsetzen.
K: Wir werden den Fall noch einmal prüfen und Ihnen eine schriftliche Rückmeldung geben.
B: Vielen Dank. Ich freue mich auf eine Entscheidung, die meinen gesetzlichen Anspruch berücksichtigt.
Bitte beachten Sie noch:
Dies ist sind fiktive Beispiele. Seien Sie immer wachsam, übertreiben Sie niemals mit ihren Fähigkeiten, diese könnten ihnen sonst zum Verhängnis und der Absenkung von Stunden werden. HWH Assistenz empfiehlt für Alltags- und Freizeitassistenz immer 30 Wochenstunden inkl. Wochenenden, da finden die meisten Freizeitaktivitäten statt, die den größten Stundensatz aus machen. Die Person vom Amt die Ihnen gegenüber sitzt, ist oft nicht neutral. Sie versucht die Interessen der Behörden zu vertreten und setzt Ihnen gegenüber oft eine Maske auf.
Gehen Sie in solch ein Gespräch immer mit Selbstbewusstsein, bestimmend aber mit Niveau und trauen Sie sich immer weniger zu als Sie können. Denn Sie möchten ja ausreichend Assistenz haben. Betonen Sie aber immer Ihre Stärken mit der Assistenzunterstützung beizubehalten und ausbauen zu wollen.
Bei weiteren Fragen und Hilfe steht das Team von HWH Assistenz gerne zur Seite.